1. Der Flohmarkt muss auf privatem Grund (Hof oder Garten) stattfinden.
  2. Der Verkauf darf nicht auf öffentlichem Grund (Gehwege oder öffentliche Plätze) erfolgen.
  3. Bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen ist vorab die Erlaubnis des Eigentümers oder der Hausverwaltung einzuholen.
  4. Der Verkauf erfolgt ausschließlich von privat – gewerbliche Anbieter sind nicht zugelassen.
  5. Die Haftung und Verantwortung übernimmt die angemeldete Person mit der angegebenen Adresse.
  6. Der Hof-Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt, daher empfiehlt es sich mit Sonnenschirmen, Planen oder Pavillons für alle Wettersituationen gerüstet zu sein.
  7. Und das Wichtigste: Gut sichtbar sein, z. B. mit selbstgemalten Plakaten, Wimpelketten oder bunten Luftballons. Je bunter und auffälliger, desto mehr Besucher!

Vielen Dank fürs Mitmachen!

Wir wünschen allen viel Spaß und einen schönen, erfolgreichen Tag mit tollen Begegnungen und schönen Funden.